banner


Unser Verein

Die Angelegenheiten eines Vereins regeln sich nicht ganz von allein. Es braucht engagierte Menschen, die die Geschicke des "Unternehmens Verein" lenken
1. Vorsitzende Renate Fietz
2. Vorsitzende Antje Belkner
Kassenwartin Claudia Baete
Schriftführerin Christiane Küster
Ausbildungswartin Turnierhundsport Brigitte Jaep
Ausbildungswartin Agility Irmgard Jakobsen
Ausbildungsvertreterin Nicole Bisikati
 

Mitgliedsbeiträge pro Jahr

Gültig ab 18.02.2012

Vollmitglied 67,50 EUR
Ehepartner 30 EUR
Jugendliche bis 18 Jahre 24 EUR
Einmalige Anmeldegebühr 35 EUR
  Neue Mitglieder werden zum 01.01. und 01.07. jedes Jahres aufgenommen.


Gästegebühren

Gültig ab 01.03.2010

Gästegebühr 3 EUR
Kursgebühr Welpen, Junghunde, Agility 40 EUR (10 Stunden)
 

Haus- und Platzordnung

1. Der Vorstand hat das Hausrecht.

2. Hunde müssen, außer zu Übungszwecken, an der Leine geführt werden.

3. Alle Hunde, die auf das Übungsgelände gebracht werden, müssen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein.

4. Alle Hunde, die auf das Übungsgelände gebracht werden, müssen Haftpflichtversichert sein.

5. Hundehalter haben darauf zu achten, dass von ihren Hunden keine unzumutbare Lärmbelästigung ausgeht.

6. Verunreinigungen des Übungsplatzes durch ihren Hund müssen vom Hundehalter sofort entfernt werden.

7. Hündinnen, welche in der Hitze stehen, müssen vom Übungsbetrieb ferngehalten werden.

8. Alle Anlagen und das Eigentum des Vereins müssen pfleglich behandelt werden. Bei Zuwiderhandlung haftet das Mitglied oder der Gast für die anfallenden Kosten.

9. Jedes Mitglied ist zur Ableistung seines vom Vorstand festgesetzten Thekendienstes verpflichtet.

Der Thekendienst umfasst:

a) Mitbringen von Esswaren (z. B. Kuchen etc.).

b) Erscheinen spätestens 1/2 Stunde vor Übungsbeginn.

c) Ab Beginn der Übungszeit muss die Verpflegung der Gäste gewährleistet sein.

d) Die vorher vom Vorstand festgelegten Preise müssen anerkannt werden.

e) Das Vereinshaus und die Küche müssen im gereinigten Zustand verlassen werden ( z.B. Abwasch, Durchwischen, Toilettenreinigung etc.).

f) Die Thekeneinnahmen sind mit dem Vorstand abzurechnen und ordnungsgemäß zu übergeben.

g) Der anfallende Müll muss mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Der Vorstand