Unser Verein
| Die Angelegenheiten eines Vereins regeln sich nicht ganz von allein.
Es braucht engagierte Menschen, die die Geschicke des "Unternehmens Verein" lenken |
| 1. Vorsitzende |
Renate Fietz |
| 2. Vorsitzende |
Antje Belkner |
| Kassenwartin |
Claudia Baete |
| Schriftführerin |
Christiane Küster |
| Ausbildungswartin Turnierhundsport |
Brigitte Jaep |
| Ausbildungswartin Agility |
Irmgard Jakobsen |
| Ausbildungsvertreterin |
Nicole Bisikati |
Mitgliedsbeiträge pro Jahr
Gültig ab 18.02.2012
| Vollmitglied |
67,50 EUR |
| Ehepartner |
30 EUR |
| Jugendliche bis 18 Jahre |
24 EUR |
| Einmalige Anmeldegebühr |
35 EUR |
Neue Mitglieder werden zum 01.01. und 01.07. jedes Jahres aufgenommen.
Gästegebühren
Gültig ab 01.03.2010
| Gästegebühr |
3 EUR |
| Kursgebühr Welpen, Junghunde, Agility |
40 EUR (10 Stunden) |
Haus- und Platzordnung
1. Der Vorstand hat das Hausrecht.
2. Hunde müssen, außer zu Übungszwecken, an der Leine geführt werden.
3. Alle Hunde, die auf das Übungsgelände gebracht werden, müssen gegen Staupe,
Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein.
4. Alle Hunde, die auf das Übungsgelände gebracht werden, müssen
Haftpflichtversichert sein.
5. Hundehalter haben darauf zu achten, dass von ihren Hunden keine unzumutbare
Lärmbelästigung ausgeht.
6. Verunreinigungen des Übungsplatzes durch ihren Hund müssen vom Hundehalter
sofort entfernt werden.
7. Hündinnen, welche in der Hitze stehen, müssen vom Übungsbetrieb ferngehalten
werden.
8. Alle Anlagen und das Eigentum des Vereins müssen pfleglich behandelt werden. Bei
Zuwiderhandlung haftet das Mitglied oder der Gast für die anfallenden Kosten.
9. Jedes Mitglied ist zur Ableistung seines vom Vorstand festgesetzten Thekendienstes
verpflichtet.
Der Thekendienst umfasst:
a) Mitbringen von Esswaren (z. B. Kuchen etc.).
b) Erscheinen spätestens 1/2 Stunde vor Übungsbeginn.
c) Ab Beginn der Übungszeit muss die Verpflegung der Gäste gewährleistet sein.
d) Die vorher vom Vorstand festgelegten Preise müssen anerkannt werden.
e) Das Vereinshaus und die Küche müssen im gereinigten Zustand verlassen
werden ( z.B. Abwasch, Durchwischen, Toilettenreinigung etc.).
f) Die Thekeneinnahmen sind mit dem Vorstand abzurechnen und
ordnungsgemäß zu übergeben.
g) Der anfallende Müll muss mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Der Vorstand
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