| Unser Verein |
|
Die Angelegenheiten eines Vereins regeln sich nicht ganz von allein.
Hier stellt sich der Vorstand vor:
Mitgliedsbeiträge pro Jahr:
Mitglieder werden aufgenommen zum 01.01 und zum 01.07. eines jeden Kalenderjahres
Gästegebühren:
Stand: 01.03.2010
Haus- und Platzordnung 1. Der Vorstand hat das Hausrecht. 2. Hunde müssen, außer zu Übungszwecken, an der Leine geführt werden. 3. Alle Hunde, die auf das Übungsgelände gebracht werden, müssen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein. 4. Alle Hunde, die auf das Übungsgelände gebracht werden, müssen haftpflichtversichert sein. 5. Hundehalter haben darauf zu achten, dass von ihren Hunden keine unzumutbare Lärmbelästigung ausgeht. 6. Verunreinigungen des Übungsplatzes durch ihren Hund müssen vom Hundehalter sofort entfernt werden. 7. Hündinnen, welche in der Hitze stehen, müssen vom Übungsbetrieb ferngehalten werden. 8. Alle Anlagen und das Eigentum des Vereins müssen pfleglich behandelt werden. Bei Zuwiderhandlung haftet das Mitglied oder der Gast für die anfallenden Kosten. 9. Jedes Mitglied ist zur Ableistung seines vom Vorstand festgesetzten Thekendienstes verpflichtet. Der Thekendienst umfasst: a) Mitbringen von Esswaren (z. B. Kuchen etc.). b) Erscheinen spätestens 1/2 Stunde vor Übungsbeginn. c) Ab Beginn der Übungszeit muss die Verpflegung der Gäste gewährleistet sein. d) Die vorher vom Vorstand festgelegten Preise müssen anerkannt werden. e) Das Vereinshaus und die Küche müssen im gereinigten Zustand verlassen werden ( z.B. Abwasch, Durchwischen, Toilettenreinigung etc.). f) Die Thekeneinnahmen sind mit dem Vorstand abzurechnen und ordnungsgemäß zu übergeben. g) Der anfallende Müll muss mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Der Vorstand
|
Unser Verein

