Unser Verein

Die Angelegenheiten eines Vereins regeln sich nicht ganz von allein.
Es braucht engagierte Menschen, die die Geschicke des "Unternehmens Verein" lenken.

 

Hier stellt sich der Vorstand vor:

1. Vorsitzende
Renate Fietz
2. Vorsitzende
Antje Belkner
Kassenwartin
Claudia Baete
Schriftführerin
Marion Heinze

Ausbildungswartin THS

Brigitte Jaep
Ausbildungswartin Agility Irmgard Jacobsen
Ausbildungsvertreterin Nicole Bisikati

  

Mitgliedsbeiträge pro Jahr:
(gültig ab 16.02.2008)

Vollmitglieder
60 Euro
Ehepartner
30 Euro
Jugendliche bis 18 Jahre
24 Euro
Einmalige Anmeldegebühr
35 Euro

Mitglieder werden aufgenommen zum 01.01 und zum 01.07. eines jeden Kalenderjahres

 

Gästegebühren:

Gästegebühr
3 Euro

Kursgebühr Welpen,  
Junghunde, Agility

40 Euro / 10 Stunden

Stand: 01.03.2010

 

 

Haus- und Platzordnung

1. Der Vorstand hat das Hausrecht.

2. Hunde müssen, außer zu Übungszwecken, an der Leine geführt werden.

3. Alle Hunde, die auf das Übungsgelände gebracht werden, müssen gegen Staupe,

Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein.

4. Alle Hunde, die auf das Übungsgelände gebracht werden, müssen

haftpflichtversichert sein.

5. Hundehalter haben darauf zu achten, dass von ihren Hunden keine unzumutbare

Lärmbelästigung ausgeht.

6. Verunreinigungen des Übungsplatzes durch ihren Hund müssen vom Hundehalter

sofort entfernt werden.

7. Hündinnen, welche in der Hitze stehen, müssen vom Übungsbetrieb ferngehalten

werden.

8. Alle Anlagen und das Eigentum des Vereins müssen pfleglich behandelt werden. Bei

Zuwiderhandlung haftet das Mitglied oder der Gast für die anfallenden Kosten.

9. Jedes Mitglied ist zur Ableistung seines vom Vorstand festgesetzten Thekendienstes

verpflichtet.

Der Thekendienst umfasst:

a) Mitbringen von Esswaren (z. B. Kuchen etc.).

b) Erscheinen spätestens 1/2 Stunde vor Übungsbeginn.

c) Ab Beginn der Übungszeit muss die Verpflegung der Gäste gewährleistet sein.

d) Die vorher vom Vorstand festgelegten Preise müssen anerkannt werden.

e) Das Vereinshaus und die Küche müssen im gereinigten Zustand verlassen

werden ( z.B. Abwasch, Durchwischen, Toilettenreinigung etc.).

f) Die Thekeneinnahmen sind mit dem Vorstand abzurechnen und

ordnungsgemäß zu übergeben.

g) Der anfallende Müll muss mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Der Vorstand

 

 

 
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